Selbsttest

Testen Sie Ihr Wissen: AV-Vertrag oder doch etwas anderes?

Ein AV-Vertrag ist schnell abgeschlossen – doch liegt tatsächlich auch eine Auftragsverarbeitung vor?

Dr. Anna-Kathrin Mauch

13.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Gerade bei Cloud-Diensten, KI-Anwendungen oder der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen ist die richtige Einordnung oft anspruchsvoll. Machen Sie als Datenschutzbeauftragter den Praxistest: Wie würden Sie die folgenden Fallkonstellationen datenschutzrechtlich einordnen?

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