Richtiges Vorgehen

„Überwiegendes berechtigtes Interesse“? So können Sie das prüfen

Als Profi wissen Sie: Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verarbeitung personenbezogener Daten ist oftmals die Rechtsgrundlage. Gern wird hier auch das überwiegende berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herangezogen. Doch das lässt sich nicht einfach so annehmen. Hierzu ist eine tiefergehende Prüfung nötig.

15.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Egal, ob Sie in Sachen Rechtsgrundlage „Überwiegendes berechtigtes Interesse“ beraten oder ob Sie deren Vorliegen prüfen möchten, Sie müssen einiges bedenken. Das gelingt, wenn Sie auf die folgende Checkliste setzen:

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