Gehen Sie die Prüfung planvoll an
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, gerne auch als Verfahrensverzeichnis oder Verarbeitungsverzeichnis bezeichnet, hat es in sich. Häufig passt es hier und da nicht so ganz oder Angaben sind falsch bzw. fehlen. Und weil das Verzeichnis eigentlich gar nicht von Ihnen zu führen, sondern Ihnen vom Verantwortlichen bereitzustellen ist, kann die Qualität dieses Arbeitsmittels fraglich sein. Doch das Verzeichnis ist ein wichtiges Arbeitsmittel für Sie: Denn damit können Sie leichter Risiken ausmachen, Schwerpunkte für Ihre Arbeit setzen und auch bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten leichter unterstützen. Gehen Sie Ihre Prüfung planvoll an, indem Sie die folgenden Schritte umsetzen.
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