Urteil aus dem Ausland
VG Düsseldorf: Auskunft hat Vorrang vor Datenlöschung
Machen Betroffene Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend, kann das für Verantwortliche viel Aufwand bedeuten. Kein Wunder, dass mancher daran denkt, bei einer Anfrage
vorhandene Daten zu löschen, um nichts mehr beauskunften zu können. So geht das nicht, meint das deutsche Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in der Entscheidung vom 21.1.2026 (Az. 29 K 7470/24).
Andreas Würtz
29.07.2026
·
3 Min Lesezeit
Der Sachverhalt
Eine Agentur, die spätere Klägerin, führte Werbekampagnen per E-Mail durch. So führte die Agentur am 26.8.2022 eine Aktion durch, bei der auch ein Mann eine E-Mail erhielt. Dieser wandte sich an die Agentur. Er forderte die Agentur unter anderem auf, ihm mitzuteilen, woher die Agentur seine personenbezogenen Daten hätte.
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