Der Sachverhalt
Eine Agentur, die spätere Klägerin, führte Werbekampagnen per E-Mail tätig. So führte die Agentur am 26.8.2022 eine Aktion durch, bei der auch ein Mann eine E-Mail erhielt. Dieser wandte sich an die Agentur. Er forderte die Agentur unter anderem auf, ihm mitzuteilen, woher die Agentur seine personenbezogenen Daten hätte.
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