Recht

VG Düsseldorf: Betroffener hat keinen Anspruch auf Bußgeld

Als Profi wissen Sie: Bei sensiblen Informationen müssen die Schutzmaßnahmen höher ausfallen. Gerade wenn es um die Übermittlung solcher Daten per E-Mail geht, stellt sich schnell die Frage, ob etwa eine Transportverschlüsselung zwischen den Servern ausreicht. In einem konkreten Fall äußerte sich nun das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf zu dieser Frage (Urteil vom 2.4.2026, Az. 29 K 7351/23).

Andreas Würtz

25.06.2026 · 3 Min Lesezeit

Das ging dem Rechtsstreit voraus

Ein Mann, der spätere Kläger, ging gegen die für ein Busunternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, der späteren Beklagten, vor. Diese hätte auf seine Beschwerde nicht angemessen reagiert.

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