Stellen Sie sich folgende Situation vor
Ihr Unternehmen hat zwei Ladesäulen. Die sollen von den Geschäftswagenfahrern mit entsprechenden E-Autos genutzt werden. Doch meist wollen alle zur gleichen Zeit laden und niemand bekommt mit, wenn eine Ladesäule wieder frei und nutzbar ist. Das Gebäudemanagement hatte nun die Idee, eine Kamera aufzustellen, die ein Livebild von den Ladeplätzen überträgt. Hierzu will sie eine Streaming-Kamera nutzen. Diese überträgt einen Livestream in die Cloud des Anbieters. Von dort wird der Stream auf einer Intranetseite des Unternehmens eingebunden. So kann jeder live verfolgen, ob die Ladesäulen gerade belegt sind. Von Ihnen als Datenschutzbeauftragter will man wissen, ob man das machen kann bzw. worauf es aus Ihrer Sicht ankommt.
Weisen Sie auf diese wichtigen Punkte hin
Am besten vereinbaren Sie mit den zuständigen Kollegen einen Termin. Dann können Sie am besten erläutern, worauf es ankommen dürfte. Und das ist so einiges. Gehen Sie beispielsweise auf folgende Aspekte ein:
Hinterfragen Sie die Eignung an sich
Videoüberwachung wird gerne als Lösung präsentiert. Doch meist wurde über andere, ggf. auch datenschutzfreundlichere, Lösungen nicht nachgedacht.
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