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Videoüberwachung: Diese Punkte sollten Sie checken

Geht es um die Absicherung von Betriebsgelände oder Gebäuden, fällt diese Aufgabe meist in den Zuständigkeitsbereich der Unternehmenssicherheit oder des Werkschutzes. Weil Videoüberwachung oft auch auf eine Verarbeitung personenbezogener Daten hinausläuft, muss die für die Verarbeitung verantwortliche Abteilung so manchen Datenschutzaspekt berücksichtigen.

Andreas Würtz

22.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Damit Sie nichts vergessen

Sie wollen in Sachen Videoüberwachung beraten? Oder wollen Sie vielleicht eine bereits stattfindende Videoüberwachung auf Herz und Nieren prüfen?

Kein Problem! Setzen Sie sich dazu mit den zuständigen Kollegen zusammen und klären Sie insbesondere die Fragen in folgender Checkliste.

Passt es irgendwo nicht, sollten Sie mit den Kollegen die zu ergreifenden Maßnahmen vereinbaren und die Umsetzung terminieren.

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