Schwerpunkt der Aufsicht: Transparenz über Datenverarbeitungen
Ein zentraler Grund für das gestiegene Interesse der Aufsichtsbehörden liegt in den Transparenzanforderungen der DSGVO, insbesondere in den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO. Für Sie als Datenschutzbeauftragten bedeutet das: Sie müssen jederzeit darlegen können, wie im Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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