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Was gibt’s Neues? Klären Sie, was sich im Unternehmen verändert

Der Wandel hat Beständigkeit. Egal, ob aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder weil sich das „Business“ Ihres Unternehmens ändert: Vieles, was passiert, kann auch Auswirkungen auf den Datenschutz haben. Und damit auch auf Ihre Tätigkeit als Datenschutzberater.

Andreas Würtz

01.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Darum sollten Sie auf die Jagd nach Änderungen gehen

Als Datenschutzberater haben Sie einen gesetzlichen Arbeitsauftrag zu erfüllen. Dieser ergibt sich aus Art. Art. 10 Abs. 2 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)).

Er umfasst z. B., dass Sie informieren, beraten und auf Gefahren bzw. Risiken hinweisen. Für Ihren Erfolg ist es entscheidend, dass Sie einerseits risikoorientiert und andererseits vorausschauend arbeiten.

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