Darum sollten Sie auf die Jagd nach Änderungen gehen
Als Datenschutzberater haben Sie einen gesetzlichen Arbeitsauftrag zu erfüllen. Dieser ergibt sich aus Art. Art. 10 Abs. 2 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)).
Er umfasst z. B., dass Sie informieren, beraten und auf Gefahren bzw. Risiken hinweisen. Für Ihren Erfolg ist es entscheidend, dass Sie einerseits risikoorientiert und andererseits vorausschauend arbeiten.
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