Frage: Die Personalabteilung will einige Referenten und die Führungskräfte zum Thema „Zulässige Fragen bei Bewerbungsgesprächen“ schulen. Es soll zukünftig vermieden werden, dass unzulässige Fragen an Bewerber gestellt werden. Dazu hat man mich als Datenschutzbeauftragten gebeten, dass ich eine Liste mit datenschutzrechtlich unzulässigen Fragen zur Verfügung stelle. Ich sehe mich hierzu außerstande. Was kann ich antworten bzw. raten?
Antwort: Beim Thema „Zulässige bzw. unzulässige Fragen an Bewerber“ gibt es zwei Komponenten. Da ist einerseits die arbeitsrechtliche Komponente, zu der es auch einiges an Rechtsprechung gibt. Andererseits wäre da die datenschutzrechtliche Komponente wegen der personenbezogenen Daten.
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