Frage: Ich bin Datenschutzbeauftragter und nähere mich der Rente. Bei einer Betriebsversammlung war auch Thema, dass rentennahe Jahrgänge in Altersteilzeit gehen können. Ich überlege tatsächlich, ob das etwas für mich wäre. Dazu frage ich mich auch: Inwieweit hat Altersteilzeit Auswirkungen auf meine schon seit vielen Jahren bestehende Benennung zum Datenschutzbeauftragten?
Antwort: Bei Altersteilzeit gibt es regelmäßig unterschiedliche Modelle. Im sogenannten Blockmodell arbeiten Sie zu einem reduzierten Gehalt in der Arbeitsphase zunächst beispielsweise für zwei Jahre weiter. Danach kommt eine Freistellungsphase von zwei Jahren. Mit Ende der Freistellungsphase gehen Sie dann in Rente. Daneben kann es auch Teilzeitmodelle geben.
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