Artikel

Wenn intern ermittelt werden soll: Beugen Sie Pannen vor

Läuft etwas im Unternehmen schief oder kommt es beispielsweise zu Diebstählen, schlägt vielleicht die Stunde der Unternehmenssicherheit. Diese soll dann ggf. im Auftrag der Unternehmensleitung der Sache auf den Grund gehen. Was auf den ersten Blick nach einem folgerichtigen Vorgehen aussieht, kann sich schnell als Datenschutzproblem entpuppen.

Andreas Würtz

22.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Klären Sie geschickt auf

Gerade im Hinblick auf Ermittlungen gibt es einige Knackpunkte im Datenschutz. Diese sollten die Kollegen kennen, um Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen. Weisen Sie auf die fünf wichtigsten hin:

Knackpunkt 1:  Es bedarf immer einer Rechtsgrundlage

Sollen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit präventiven (= vorbeugenden) oder repressiven (= strafverfolgenden) Zwecken verarbeitet werden, muss vorab immer die Rechtsgrundlage geklärt werden. Diese kann sich vor allem aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Datenschutz aktuell professional’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
  • praxisnahen Arbeitshilfen