Frage: Der Betriebsrat hat eine E-Mail mit sensiblem Inhalt an den falschen Empfänger geschickt. Das ist passiert, weil man im E-Mail-Programm die automatische Vervollständigung der E-Mail-Adresse nutzte. Wer muss diese Panne der Datenschutzaufsichtsbehörde melden?
Antwort: Prüfen Sie zunächst, ob es sich überhaupt um einen meldepflichtigen Vorgang handelt. Kommen Sie bei der Prüfung der Umstände und der betreffenden Inhalte zum Ergebnis, dass ein niedriges Risiko für die Betroffenen besteht, kann ggf. eine Meldung unterbleiben.
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