Fragen an die Redaktion

Wer muss möglichen Datenverlust beim Betriebsrat melden?

Leserfragen

01.11.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Gestern meldete sich der Betriebsrat bei mir und erwähnte, dass ein häufig genutzter USB-Stick wahrscheinlich verloren gegangen ist, da nirgendwo auffindbar. Dieser wurde genutzt, beispielsweise um Unterlagen für die Betriebsratsarbeit bzw. für die Mitbestimmung zwischen den Betriebsratsmitgliedern auszutauschen. Das ist nötig, da nicht alle Betriebsratsmitglieder über E-Mail verfügen bzw. ungern mit E-Mails arbeiten. Nun hat man an mich die Frage gerichtet, was jetzt zu tun wäre. Insbesondere stellt sich die Frage, ob und wenn ja wer die Sache der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde melden muss. Muss das Unternehmen das machen, obwohl es für den Verlust nichts kann?

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Datenschutz aktuell professional’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
  • praxisnahen Arbeitshilfen