Dokumentieren ist wichtig
Für Datenschutzberater besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Arbeit belegbar zu machen. Allerdings liegt genau das in Ihrem Eigeninteresse. Können Sie belegen, wie Sie bei einer bestimmten Frage beraten haben, wird es schwer, das Gegenteil zu behaupten. Zudem bringen Sie Konsistenz in Ihre Beratung oder in Ihre Kontrollen, wenn Sie auch nach Jahren noch nachvollziehen können, wie Sie die Dinge gesehen haben.