Recht

Werbevideos nur ohne erkennbare Personen erlaubt

Viele Unternehmen setzen auf soziale Medien, und zwar auch für Werbung. Nicht selten werden dazu Videos genutzt. Sind darauf jedoch auch Unbeteiligte erkennbar, kann das gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Und dagegen kann die Datenschutzaufsicht zu Recht vorgehen, meint das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (Beschluss vom 5.3.2026, Az. 29 L 4014/25).

Andreas Würtz

29.05.2026 · 3 Min Lesezeit

Das führte zum Streit vor Gericht

Ein Reiseveranstalter, der spätere Kläger, vermittelte Reisen, etwa auf Kreuzfahrtschiffen. Bei Facebook betrieb das Unternehmen eine Seite. Auf dieser wurden auch von Mitarbeitern erstellte Videos veröffentlicht, die deren Reiseeindrücke wiedergeben sollten. So war es auch bei einem Video, das den auch bei Influencern beliebten Aura-Skypool in Dubai zeigte. Im Video waren auch zahlreiche andere Personen zu sehen, teilweise nur in Badekleidung.

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