Das führte zum Streit vor Gericht
Ein Reiseveranstalter, der spätere Kläger, vermittelte Reisen, etwa auf Kreuzfahrtschiffen. Bei Facebook betrieb das Unternehmen eine Seite. Auf dieser wurden auch von Mitarbeitern erstellte Videos veröffentlicht, die deren Reiseeindrücke wiedergeben sollten. So war es auch bei einem Video, das den auch bei Influencern beliebten Aura-Skypool in Dubai zeigte. Im Video waren auch zahlreiche andere Personen zu sehen, teilweise nur in Badekleidung.
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