Datenschutzorganisation

Werden Sie auch bei kleinen Patzern zum Pannenhelfer

Größere Datenpannen sind oft mit höheren Risiken für die Betroffenen verbunden. Die Folge: Die Panne muss nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Doch manchmal bleiben die Risiken gering, sodass keine Meldung erforderlich ist. Und dennoch: Auch bei kleineren Patzern kann es sich lohnen, wenn Sie als „Pannenhelfer“ aktiv werden.

Andreas Würtz

30.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Sie sind der Pannenhelfer schlechthin

Wenn ein Auto liegen bleibt, was macht man dann? Genau, man ruft den Pannenhelfer. Und der bringt das Auto im besten Fall wieder zum Laufen. Nichts anderes machen Sie im Datenschutz. Funktioniert etwas nicht, begeben Sie sich auf die Ursachensuche und helfen mit Ihrem Know-how, die Sache, sprich den Datenschutz, wieder flottzumachen.

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