Soft Skills

Wie ein Profi prüfen und auditieren: Achten Sie auch auf diese Aspekte

Art. 39 Abs. 1 Buchst. b Datenschutz-Grundverordnung sieht es als Ihre Aufgabe vor, dass Sie die Umsetzung der Regelungen zum Datenschutz und das Drumherum überwachen und somit auch kontrollieren. Wie Kontrollieren geht, liegt eigentlich auf der Hand: Sie vergleichen das Ist mit dem Soll. Kommt es zu einer negativen Abweichung, muss gehandelt werden. Doch zum Prüfen gehört noch einiges mehr.

15.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Prüfen Sie mit Herz und Verstand

Verinnerlichen Sie stets, dass Sie als Datenschutzbeauftragter da sind, um zu helfen. Es geht nicht darum, dass Sie Datenschutzpolizei spielen. Damit eine Prüfung oder ein Audit auch bei den Geprüften in guter Erinnerung bleibt, sollten Sie einige Aspekte beherzigen, die Sie so vielleicht nicht auf dem Radar haben.

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