Leserfrage

Wie gehen wir mit Betroffenen­anfragen per Telefon um?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Andreas Würtz

28.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Bei uns gab es kürzlich einen Fall, dass jemand sein Recht auf Auskunft am Telefon geltend machen wollte. Unsere Mitarbeiterin bat um Zusendung einer E-Mail, was die Betroffene dann auch gemacht hat. Da hatten wir Glück, denn eine solche Anfrage in Textform ist immer verbindlicher und wir können noch mal genau nachlesen, worum es dem Betroffenen eigentlich genau geht. Wie verhält es sich aber generell mit entsprechenden Anfragen per Telefon?

Antwort: Auch solche Anfragen sollten Sie mit der gleichen Sorgfalt bearbeiten wie jede andere Betroffenenanfrage auch. Lässt sich beispielsweise eine Auskunft auch telefonisch erteilen, kann dies prinzipiell auch telefonisch erfolgen.

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