Fragen an die Redaktion

Wie geht man am besten mit unterschiedlichen Auffassungen um?

Frage: Das von mir als Datenschutzbeauftragte betreute Unternehmen ist oft als IT-Dienstleister tätig. Dass hier Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt und es einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bedarf, liegt auf der […]

Andreas Würtz

02.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Frage: Das von mir als Datenschutzbeauftragte betreute Unternehmen ist oft als IT-Dienstleister tätig. Dass hier Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt und es einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bedarf, liegt auf der Hand. Unser Datenschutzkonzept ist Teil zahlreicher Verträge mit Auftraggebern. Die Datenschutzbeauftragte eines potenziellen Auftraggebers hat dieses Konzept als nicht ausreichend bewertet. Ich sehe das als Datenschutzbeauftragte ganz anders. Allerdings könnte nun das Geschäft mit dem neuen Auftraggeber platzen, wenn nicht dessen Anforderungen entsprochen wird. Wie geht man mit dieser kniffligen Situation am besten um?

Antwort: Wichtig ist zunächst, dass Ihr Unternehmen das Gespräch mit dem Auftraggeber sucht, um die Situation zu besprechen und Möglichkeiten auszuloten, wie man doch noch zusammenkommen kann. Dazu kann es eine gute Idee sein, wenn Sie sich mit der Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers austauschen. Sie sollten verstehen und nachvollziehen können, welche Aspekte, Einschätzungen und Feststellungen zu ihrer Einschätzung führten. Unter Umständen sind die Gründe gerechtfertigt.



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