Frage: Bei meinem sehr sparsamen Chef habe ich einen „historischen“ Aktenvernichter entdeckt. Den will er weiter nutzen, auch wenn dieser nur einen relativ breiten „Spaghettischnitt“ beherrscht. Wie kann ich ihn von einer Neuanschaffung überzeugen?
Antwort: Argumentieren Sie zunächst mit dem Datenschutz bzw. rechtlichen Pflichten. Damit Personendaten nicht von Unbefugten zur Kenntnis genommen werden können, müssen risikoangemessene Schutzmassnahmen ergriffen werden. Das ergibt sich aus dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), konkret aus Art. 8 Abs. 1.