Frage: Ein Mitarbeiter in unserem Unternehmen hat Kundendaten an einen Bekannten weitergegeben, damit dieser sich nach Gründung einer eigenen Firma leichter einen Kundenstamm aufbauen kann. Bemerkt wurde das, als Werbung an Adressen aus Kontrolldatensätzen geschickt wurde. Aus unserer Sicht liegt hier ganz klar ein Datenschutzverstoß vor. Allerdings stellen sich uns nun einige wichtige Fragen: Sind wir für den Datenmissbrauch als eigentlich für die Daten verantwortliche Stelle haftbar? Müssen wir dem betreffenden Mitarbeiter kündigen, wo ihm doch aufgrund der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bewusst war, dass eine eigenmächtige Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist?
Antwort: Wahrscheinlich ist es zunächst noch erforderlich, dass die Umstände und der Sachverhalt detailliert geklärt werden. So sollte geprüft werden, inwieweit dem betreffenden Mitarbeiter bewusst war, dass er etwas Unerlaubtes macht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, was in der Verpflichtungserklärung stand, deren Kenntnisnahme der Mann mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Ferner ist relevant, ob und wenn ja welche Schulungen stattfanden. Zudem sollten Sie klären, welche Vorschriften, Regelungen oder (An-)Weisungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten es gab.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Datenschutz aktuell professional‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
- praxisnahen Arbeitshilfen
