Neue Regeln brauchen noch ein Weilchen
Schon 2019 urteilten der Europäische Gerichtshof und darauf basierend 2022 das Bundesarbeitsgericht, dass jeder Arbeitgeber die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer erfassen muss. Doch die Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben steht noch immer aus. Es gibt nur einen Referentenentwurf, der noch einen langen Weg im Gesetzgebungsverfahren vor sich hat. Daher: Bis es so weit ist, sollten Sie nicht die Hände in den Schoß legen. Werfen Sie einen Blick auf die aktuelle Zeiterfassung. Dazu können Sie diese Checkliste nutzen.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Datenschutz aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
- praxisnahen Arbeitshilfen
