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Kein Hexenwerk: So vermeiden Sie Fehleinschätzungen mit links 

Geht es um das Bearbeiten von Personendaten, sind Sie Ansprechpartner Nummer eins. Schliesslich kennen Sie sich am besten aus und verfügen über das meiste Know-how rund um Personendaten. Doch selbst viel Know-how schützt nicht vor Fehleinschätzungen. Diese sollten Sie jedoch im Interesse aller vermeiden.

Andreas Würtz

26.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Ihre Beratung ist entscheidend

Damit Datenschutz funktioniert und Bearbeitungen von Personendaten im Einklang mit den Regeln des Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) erfolgen, kann entscheidend sein, dass Sie gut Ihren Aufgaben nachkommen.

Nicht nur mit dem Kontrollieren der Umsetzung, sondern gerade mit dem Beraten in allen Datenschutzfragen tragen Sie dazu bei, dass man sich regelkonform verhält.

Zugleich ist eine gute Beratung ein wichtiger Baustein für das Risikomanagement Ihres Unternehmens. 

Beherzigen Sie einfache Grundregeln

Egal, ob es um eine Beratung oder eine Einschätzung geht. Fehleinschätzungen können Sie auch dadurch vorbeugen, dass Sie einfache Grundregeln befolgen und diese zum Standard Ihrer Arbeit machen. Bewahren Sie immer einen kühlen Kopf.

Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Äusserungen, Bewertungen oder Entscheidungen hinreissen. Bleiben Sie objektiv und bewerten Sie erhaltene Informationen kritsch. Nutzen Sie diese Checkliste. 


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Rechtsanwalt | DatenschutzexperteZertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor, Krisenkommunikationsmanager, Chefredakteur des Fachratgebers „Datenschutz aktuell“ Andreas Würtz begleitet seit vielen Jahren Unternehmen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher […]