Der Sachverhalt
Eine Frau, die spätere Klägerin, war bei einer Migrationsberatungsstelle tätig. Dort unterstützte sie ausländische Mitbürger bei der Beantragung von Leistungen beim Jobcenter, dem späteren Beklagten. In den Systemen des Jobcenters war die Klägerin auch mit einem eigenen Datensatz gespeichert, weil sie früher Anträge für sich selbst stellte. Enthalten waren z. B. ihr Name und ihre Privatanschrift.