Arbeitszeiterfassung und Datenschutz: Rechtssicher beraten – praxisnah umsetzen

Datenschutz trifft Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – und Sie sind mittendrin.
Die Verpflichtung zur systematischen Arbeitszeiterfassung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – insbesondere im Zusammenspiel mit den strengen Anforderungen des Datenschutzes. Wie lässt sich beides effizient und rechtssicher in Einklang bringen?
In unserem exklusiven Live-Webinar zeigt Ihnen Kristin Benedikt, renommierte Expertin im Datenschutzrecht, wie Sie Ihr Unternehme kompetent beraten und rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.
Das erwartet Sie:
- Aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung
- Datenschutzkonforme Umsetzung – praxisnah, verständlich und direkt anwendbar
- Typische Stolperfallen vermeiden – mit konkreten Handlungsempfehlungen
- Q&A mit Kristin Benedikt – stellen Sie Ihre individuellen Fragen direkt an die Expertin
Warum Sie dabei sein sollten:
- Positionieren Sie sich als verlässlicher Ansprechpartnerin in sensiblen Datenschutzfragen
- Profitieren Sie vom direkten Austausch mit einer der führenden Datenschutzexpertinnen
Datum: 21. Mai 2025
Referentin: Kristin Benedikt
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SIE bilden sich fort – Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten:
Schon gewusst? Dieses Webinar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DSGVO.
Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. Im Nachgang des Webinars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung – als Dokumentationsnachweis für Ihre Weiterbildung!
- Nur ein Termin: 21.05.2025,
10:00 – 11:00 Uhr
Sie haben keine Zeit? Kein Problem! Melden Sie sich trotzdem an. Denn Sie erhalten die Aufzeichnung des Live-Webinar, sodass Sie alle Praxis-Tipps nochmal in Ruhe nachschauen können. - Ihr Weiterbildungsnachweis
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit allen Webinar-Inhalten. Damit können Sie Ihre Fachkunde nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO gegenüber den Aufsichtsbehörden belegen. - Stellen Sie Ihre persönlichen Praxis-Fragen
Sie haben ein spezielles Datenschutz-Problem in Ihrem Unternehmen? Datenschutz-Expertin Kristin Benedikt gibt Ihnen eine maßgeschneiderte rechtliche Einschätzung!