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TOMs aufsetzen und prüfen – reicht wirklich ein Schutzmaßnahmen-Katalog für alle Datenverarbeitungen?

Rechtsanwalt, Fachautor, Dozent und Video-Trainer

Michael Rohrlich & John Diau

16. Juli 2024 , 10:00 - 11:00

, Kostenlos €

Nach Artikel 32 DSGVO müssen Sie als Unternehmen, Behörde oder Verein, geeignete technische und organisatorische Maß­nahmen (die sogenannten „TOMs“) umsetzen, um ein Ihrem Ri­si­ko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

  • Doch was bedeutet in dem Fall „angemessene Schutz­maß­nah­men“?
  • Wie priorisieren Sie die Umsetzung?
  • Und wie gelingt hier die Ab­spra­che mit der IT-Abteilung?

Rechtsanwalt Michael Rohrlich klärt auf, welche konkreten Maßnahmen die Datenschutz-Gesetze fordern und wie Sie diese auf Ihr Unternehmen zuschneiden.

Außerdem zeigt Prozess-Experte John Diau, wie Sie die Dokumentation und Prüfung der TOMs effizient mit allen beteiligten Abteilungen abwickeln.

Arbeitshilfen

Rechtsanwalt, Fachautor, Dozent und Video-Trainer
TOMs aufsetzen und prüfen - reicht wirklich ein Schutzmaßnahmen-Katalog für alle Datenverarbeitungen?
Michael Rohrlich & John Diau
Nach Artikel 32 DSGVO müssen Sie als Unternehmen, Behörde oder Verein, geeignete technische und organisatorische Maß­nahmen (die sogenannten „TOMs“) umsetzen, um ein Ihrem Ri­si­ko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

- Doch was bedeutet in dem Fall „angemessene Schutz­maß­nah­men“?
- Wie priorisieren Sie die Umsetzung?
- Und wie gelingt hier die Ab­spra­che mit der IT-Abteilung?

Rechtsanwalt Michael Rohrlich klärt auf, welche konkreten Maßnahmen die Datenschutz-Gesetze fordern und wie Sie diese auf Ihr Unternehmen zuschneiden.

Außerdem zeigt Prozess-Experte John Diau, wie Sie die Dokumentation und Prüfung der TOMs effizient mit allen beteiligten Abteilungen abwickeln.
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