Das führte zum Rechtsstreit
Ein Berliner Theater wollte vor Weihnachten 2021 Werbung für sein Angebot machen. Die Werbung sollte per Post erfolgen und sich an eine zahlungskräftigere Zielgruppe richten. Hierzu beauftragte das Theater einen Adresshändler. Dieser sollte das Versenden von vorbereiteter Werbung im Lettershop-Verfahren übernehmen. Das Theater stellte das Werbeschreiben bereit und wählte die Zielgruppenmerkmale. Der Adresshändler selektierte entsprechend den Wünschen des Theaters die Empfängeradressen in seinem Bestand. Im Dezember wurde die Werbung per Post verschickt.
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