Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Betroffenen gegenüber Verantwortlichen zahlreiche Rechte ein. Mitunter am häufigsten dürfte von Betroffenen das Recht auf Auskunft geltend gemacht werden. Dass hier umfassend Auskunft gegeben werden muss, wissen wahrscheinlich auch die zuständigen Kollegen. Doch kennen diese auch die Stolperfallen?
