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Recht auf Auskunft: Machen Sie auf diese Stolperfallen aufmerksam
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Betroffenen gegenüber Verantwortlichen zahlreiche Rechte ein. Mitunter am häufigsten dürfte von Betroffenen das Recht auf Auskunft geltend gemacht werden. Dass hier umfassend Auskunft gegeben werden muss, wissen wahrscheinlich auch die zuständigen Kollegen. Doch kennen diese auch die Stolperfallen?
Achten Sie auf diese Datenschutz-Aspekte bei Design und Voreinstellungen
Wenn neue Verarbeitungen personenbezogener Daten im Unternehmen angedacht sind, wird oft ein Projekt ins Leben gerufen. Und weil personenbezogene Daten im Spiel sind, sind auch Sie als Datenschutzbeauftragter mit von der Partie. Ihr Auftrag ist klar: Sie müssen die Kollegen im Projekt beraten, beispielsweise zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Holzauge, sei wachsam: Diese 9 Situationen sollten Sie stutzig machen
Im Leben gibt es immer wieder Situationen, bei denen man im Nachhinein sagt: „Hätte ich da doch besser aufgepasst.“ Auch wenn solche Situationen oft glimpflich ausgehen, ist man meist gut beraten, zukünftig etwas mehr Vorsicht walten zu lassen. Nicht anders ist es in Ihrem Job als Datenschutzbeauftragter. Auch hier gibt es Situationen, bei denen es heißt: „Obacht geben!“
Zukauf oder Verkauf eines Unternehmens: Diese Punkte sollten Sie ansprechen
Zum Glück geht es nicht allen Unternehmen schlecht. Womöglich läuft es in Ihrem Unternehmen gerade richtig gut. Insofern will Ihr Unternehmen weiter wachsen, und zwar auch durch den Zukauf eines anderen Unternehmens. Muss gespart werden, will man vielleicht einen Bereich loswerden. Beide Vorhaben sind für Sie von Interesse.
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