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Bezüglich des Supportendes von Windows 10 heißt es jetzt: „Gas geben“
Stichtag 14.10.2025: Dieses Datum sollten sich vor allem IT-Verantwortliche im Kalender markieren. Denn an diesem Tag endet der Support von Microsoft für dessen Betriebssystem Windows 10. Danach steigen die Risiken, weil es keine Updates mehr gibt. Und weil das auch ein Risiko für den Schutz personenbezogener Daten ist, sollten Sie nach dem Rechten schauen.
Ihr Urlaub ist vorbei? Das sind Ihre To-dos für die erste Arbeitswoche
„Wenn man doch im Lotto gewinnen würde und dann für immer Urlaub hätte.“ Weil das für die allermeisten wohl ein sich nie erfüllendes Wunschdenken bleiben dürfte, müssen auch Sie zusehen, dass Sie Ihre Erholung aus dem Urlaub möglichst lange nachwirken lassen. Damit Ihnen das gelingt, sollten Sie die erste Arbeitswoche geschickt gestalten.
Holzauge, sei wachsam: Diese 9 Situationen sollten Sie stutzig machen
Im Leben gibt es immer wieder Situationen, bei denen man im Nachhinein sagt: „Hätte ich da doch besser aufgepasst.“ Auch wenn solche Situationen oft glimpflich ausgehen, ist man meist gut beraten, zukünftig etwas mehr Vorsicht walten zu lassen. Nicht anders ist es in Ihrem Job als Datenschutzbeauftragter. Auch hier gibt es Situationen, bei denen es heißt: „Obacht geben!“
LAG Köln: Arbeitszeitbetrüger muss für Detektivkosten bezahlen 
Viele Unternehmen haben Vertrauensarbeitszeit bzw. die Mitarbeiter zeichnen selbst Arbeitszeit, Mehrarbeit und Pausen auf. Doch es gibt ab und an auch schwarze Schafe unter den Mitarbeitern. Setzt der Arbeitgeber einen Detektiv ein, um einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen, kann das für den Beobachteten teuer werden, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 11.2.2025 (Az. 7 Sa 635) zeigt.
Ferienjobber und Aushilfen: Gehen Sie dieses Thema schlau an
Gerade wenn viele Mitarbeiter im Unternehmen in Urlaub sind oder wenn es vorübergehend Mehrbedarf an Arbeitskräften gibt, schlägt die Stunde für Aushilfen und Ferienjobber. Etwa bei Schülern und Studenten sind die vorübergehenden Tätigkeiten gern gesehen, um den Geldbeutel aufzupolstern. Doch es gibt hier auch im Datenschutz einiges zu beachten.
Zukauf oder Verkauf eines Unternehmens: Diese Punkte sollten Sie ansprechen
Zum Glück geht es nicht allen Unternehmen schlecht. Womöglich läuft es in Ihrem Unternehmen gerade richtig gut. Insofern will Ihr Unternehmen weiter wachsen, und zwar auch durch den Zukauf eines anderen Unternehmens. Muss gespart werden, will man vielleicht einen Bereich loswerden. Beide Vorhaben sind für Sie von Interesse.
Einwilligungen von Beschäftigten: Machen Sie den Check 
Als Profi mit viel Know-how im Datenschutz wissen Sie: Meist ist für die Zulässigkeit einer Verarbeitung die Rechtsgrundlage entscheidend, sprich die Verarbeitungserlaubnis. Vielleicht setzt man auch in Ihrem Unternehmen gerne auf die Einwilligung, auch bei Beschäftigten. Doch hier lauern Risiken. Und auf die sollten Sie hinweisen.
Sie arbeiten im Sommer durch? Diese Themen können Sie angehen
Vielleicht gehören Sie zu denjenigen im Unternehmen, die nicht auf Urlaub im Sommer angewiesen sind oder andere Zeiten für den Urlaub vorziehen. Dann kann es gut sein, dass Sie zu den wenigen Kollegen im Unternehmen zählen, die die Stellung halten. Doch auch wenn es ruhig ist, heißt das nicht, dass Sie als Datenschutzbeauftragter Däumchen drehen müssen. Im Gegenteil: Sie können jetzt viel bewegen.
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