Für Sie als Datenschutzberater steht bei der DSFA die systematische Bewertung von Risiken im Mittelpunkt. Beim Einsatz von KI-Systemen zeigt sich jedoch schnell, dass sich diese Bewertung nicht ohne Weiteres auf klassische Bearbeitungssituationen übertragen lässt. KI-Systeme sind häufig
komplex, dynamisch und in ihrer Funktionsweise nur eingeschränkt nachvollziehbar. Dadurch entstehen
neue Risikokonstellationen, die bei der Durchführung einer DSFA besonders berücksichtigt werden müssen.