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Manch ein Unternehmen wird derzeit umstrukturiert, beispielsweise um die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen besser meistern zu können. Vielleicht ist das auch bei Ihrem Unternehmen der Fall. Und bei den meisten Veränderungen und Umstrukturierungen
gibt es auch einen Bezug zu personenbezogenen Daten. Kein Wunder, dass es dabei so manchen Fallstrick gibt.
Gut, wenn Sie frühzeitig darauf hinweisen.
Zwar ist es bis zu den eigentlichen Betriebsratswahlen im März 2026 noch einige Zeit hin. Und doch laufen vielleicht schon in Ihrem Unternehmen im jeweiligen Betrieb die ersten Vorbereitungen. Weil bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen garantiert auch personenbezogene Daten im Spiel sind, ist umso wichtiger: Die zuständigen Kollegen brauchen Basiswissen im Datenschutz.
Als Datenschutzprofi wissen Sie: Für den Schutz aller Daten im Unternehmen ist es unerlässlich, dass Risiken erkannt und angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu minimieren. Doch manche Gefahren sind nicht offenkundig und gleichen dennoch einer Zeitbombe. So ist das beispielsweise beim Thema Schatten-IT der Fall. Bringen Sie hier Licht ins Dunkel.
Datenschutz wird von manchen Menschen eher als lästige Pflicht gesehen und nicht als Chance wahrgenommen. Dabei liegt
genau im Datenschutz viel Positives und guter Datenschutz bringt für alle Vorteile, etwa für Unternehmen, Kunden und Beschäftigte. Dass Datenschutz positiv wahrgenommen wird, haben auch Sie in der Hand. Das ist kein Hexenwerk. So können Sie den Datenschutz besser „verkaufen“.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) konkret anwenden – gerade bei Künstlicher Intelligenz Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen nimmt rasant zu – sei es bei automatisierten Entscheidungsprozessen, Chatbots oder personalisierten Services. […]
Vielleicht setzt Ihr Unternehmen auf Videoüberwachung, um beispielsweise Gelände, Gebäude, Anlagen und Werte abzusichern. Klar, dass das datenschutzkonform passieren muss, sprich die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewahrt
werden. Doch das Umsetzen ist nur die halbe Miete. Auch das Dokumentieren ist wichtig.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Betroffenen gegenüber Verantwortlichen zahlreiche Rechte ein. Mitunter am häufigsten dürfte von Betroffenen das Recht auf Auskunft geltend gemacht werden. Dass hier umfassend Auskunft gegeben werden muss, wissen wahrscheinlich auch die zuständigen Kollegen. Doch kennen diese auch die Stolperfallen?