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Enthalten in Datenschutz aktuell professional
Erben können für Verstorbene keine Rechte geltend machen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt grundsätzlich nur für lebende natürliche Personen. Doch wie sieht die Sache aus, wenn Erben Rechte für einen verstorbenen Betroffenen geltend machen, etwa als Beschwerde bei der Aufsicht? Damit hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz beschäftigt (Urteil vom 28.11.2025, Az. 10 A 11059/23.OVG).
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Enthalten in PrivacyXperts Live Webinar-Reihe
NIS-2 Umsetzung ohne Umwege:Das Insider-Briefing für DSB
Erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie die Anforderungen der NIS-2 effizient, sicher und ohne teure Umwege meistern. Dieses kompakte Insider-Briefing richtet sich speziell an Datenschutzbeauftragte, die jetzt Orientierung, Klarheit […]
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Enthalten in Datenschutz aktuell professional
Änderungen im Datenschutz: Das sollten Sie wissen
Schon Ende 2025 war klar: Es ist sehr wahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahren Änderungen beim Datenschutz geben wird, und zwar sowohl in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch beim Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). So steht es um die Vorhaben:
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Rechtsprechung nutzen: Arbeiten Sie mit diesen 7 Tipps
Wie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu interpretieren sind, wird manchmal erst klar, wenn Gerichte darüber entscheiden. Umso wichtiger ist, dass Sie sich regelmäßig damit auseinandersetzen, wie Gerichte Regeln auslegen oder Abwägungen vornehmen. Doch vielleicht fragen Sie sich hier: Wie gehe ich mit Rechtsprechung am besten um? Setzen Sie auf diese Tipps:
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Enthalten in Datenschutz aktuell professional
Wenn es nicht rundläuft: Üben Sie konstruktive Kritik
Es gibt Aspekte Ihrer Arbeit als Datenschutzbeauftragter, da kommt es weniger auf das Know-how rund um die Datenschutz-Grundverordnung an. Vielmehr müssen Sie Situationen einschätzen, die richtigen Schlüsse ziehen und die passenden Maßnahmen ergreifen. Gerade wenn es nicht rundläuft, müssen Sie sagen, was Sache ist. Doch Kritik sollten Sie stets freundlich üben.
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Das sind Ihre Möglichkeiten, wenn Mitarbeiter aus der Reihe tanzen
Datenschutz ist nicht unbedingt ein Thema, das alle im Unternehmen gut finden. Manche Führungskraft sieht darin nur Bürokratie und einen Bremsklotz, der die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens hemmt. Doch auch bei Mitarbeitern kann es Verweigerer geben. Etwa, wenn es um die Teilnahme an Schulungen geht. Verweigerer sind ein Risiko, das Sie nicht einfach hinnehmen sollten.
Wer liest denn schon Datenschutzerklärungen – und was steht da eigentlich drin?
Die wenigsten Menschen lesen das „Kleingedruckte“ und stimmen – insbesondere online – schnell den Bedingungen zu. So willigten rund 22.000 Personen in die Nutzung eines kostenfreien WLAN-Netzes ein, Gegenleistung: unter anderem 1.000 Stunden lang Festival-Toiletten zu putzen. Auch Datenschutzhinweise werden oft ignoriert oder es werden „blind“ Einwilligungen vergeben. Auch wenn der WLAN-Anbieter sich nur einen Spaß erlaubt hat, zeigt der Fall, wie wenig Aufmerksamkeit das Kleingedruckte und auch Datenschutzerklärungen im Alltag bekommen – obwohl sie für Ihre Rechte als betroffene Person wichtig sind.
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NIS2 & Beschäftigtendatenschutz: Neue Pflichten, neue Risiken – sind Sie vorbereitet?
Die neue NIS-2-Richtlinie verändert die Spielregeln für IT-Sicherheit − und stellt auch Datenschützer in kleinen und mittleren Unternehmen vor neue Heraus­for­derungen. Wo früher Datenschutz und Informationssicherheit getrennt betrachtet wurden, wächst […]
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Praxis-Guide Verfahrensübersicht: Direkt anwendbare Strategien für Datenschutzbeauftragte
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