Als Datenschutzbeauftragter machen Sie tagein, tagaus eines: beraten in Datenschutzfragen. Und nicht selten wird man Sie in einer Beratung fragen, wo dies oder jenes in der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) oder im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt ist. Hier brauchen Sie nicht ins Schwitzen zu kommen. Anders als in der Schule müssen Sie nicht alles im Kopf haben. Um ohne Grübeln auf die gesetzlichen Regelungen verweisen zu können, nutzen Sie einfach eine Referenzliste bzw. einen Spickzettel. Starten Sie etwa mit der folgenden Übersicht:
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Eines ist schon sicher, bevor 2025 überhaupt begonnen hat: Auch im kommenden Jahr wird sich Ihr Unternehmen mit vielen neuen Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Daten und Informationssystemen beschäftigen müssen. Und so manches wird auch Auswirkungen auf Ihr Kernthema haben, den Datenschutz.

Die Wahrung der Betroffenenrechte gehört zu den zentralen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, den Rechten der betroffenen Personen – wie Auskunft, Löschung oder Berichtigung von […]
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Der Auskunftsanspruch ist ein zentrales Element im Datenschutzrecht, das den Schutz der Privatsphäre und die Transparenz bei der Datenverarbeitung fördert. Es ist unerlässlich, dass Sie als Datenschutzbeauftragter diese Rechte verstehen […]

Mit der Einführung der neuen KI-Verordnung (KI-VO) stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen und Chancen. Die Verordnung zielt darauf ab, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sicher und transparent zu gestalten, […]
