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Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Wenn es im Datenschutz in Ihrem Unternehmen gerade nicht so rundläuft oder Ihr Unternehmen in die Schlagzeilen geraten ist, kann eines passieren: Mitarbeiter der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde stehen vor der Tür. Und die sind nicht für ein Kaffeekränzchen gekommen. Die wollen Ihrem Unternehmen auf den Zahn fühlen.
Die umstrittene freiwillige Chatkontrolle in der EU steht vor ihrer zweiten Verlängerung. Was ursprünglich als befristete Ausnahme für drei Jahre gedacht war, droht zum Dauerzustand zu werden. EU-Kommission und Mitgliedstaaten drängen darauf, die Befugnis zum verdachtsunabhängigen Scannen privater Nachrichten bis April 2028 zu verlängern – rund zwei Jahre über die aktuelle Frist hinaus.
Gerade kleine Unternehmen sind oftmals überfordert angesichts der Vorgaben des Datenschutzrechts und der IT-Sicherheit. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stellt zwei Checklisten bereit, um gezielt den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter die Arme zu greifen.
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Britische Behörden untersuchen derzeit, ob chinesische Elektrobusse eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen könnten. Das Department for Transport arbeitet dabei mit dem National Cyber Security Centre zusammen, nachdem Tests […]
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Als Datenschutzprofi wissen Sie nur zu gut: Datenschutz ist kein Selbstläufer. Umso wichtiger ist, dass Sie immer wieder den Datenschutz thematisieren und ins Gespräch bringen. Willkommener Anlass für eine Information können Jahrestage sein, beispielsweise der Europäische Datenschutztag.
Anfang September dieses Jahres sind drei Entscheidungen erschienen, die jeweils wichtige Fragestellungen im Datenschutzrecht adressieren. So gibt es Neues zu den Fragen, wann Daten Personenbezug haben, wann ein ersatzfähiger Schaden vorliegt und ob der Angemessenheitsbeschluss der USA Bestand hat.
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