Datenschutz aktuell professional 16.02.2026

Mär I 2026

Top-Thema: 31.3.2026: Nutzen Sie geschickt
den „World Backup Day“

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31.3.2026: Nutzen Sie geschickt den „World Backup Day“
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, gibt es unzählige Herausforderungen. Manche kommen eher unscheinbar daher, etwa das Sichern von Daten. Doch Back-ups können für jedes Unternehmen überlebenswichtig sein. Nutzen Sie daher den anstehenden „World Backup Day“, um das Thema in den Fokus zu rücken.
5 Praxistipps für die Altgeräteverwertung
Früher oder später ist es in jedem Unternehmen so weit: Bisherige Arbeitsmittel wie Computer, Notebooks oder Smartphones werden ausrangiert und durch modernere Geräte ersetzt. Grund dafür können neben dem technischen Fortschritt auch steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten sein. Doch bei der Sache darf nicht gelten: aus den Augen, aus dem Sinn. Denn der Datenschutz ist hier wichtig.
Sind Ihre älteren Einschätzungen noch aktuell?
Die Zeit bleibt nicht stehen. Was vielleicht vor einigen Jahren noch „State of the Art“ war, ist heute ein alter Hut. Das gilt auch für das Verarbeiten personenbezogener Daten und die damit im Zusammenhang stehende Technik. Ist auch Ihre Bewertung einer Verarbeitung schon in die Jahre gekommen, sollten Sie diese einmal auf den Prüfstand stellen.
Geben Sie der internen Kommunikation einen Überblick
Gerade in größeren Unternehmen gibt es ganze Abteilungen, die sich um die interne Unternehmenskommunikation kümmern. Doch offen und transparent kommunizieren zu wollen bedeutet nicht, dass einfach alles erlaubt ist. Auch bei Mitarbeiterzeitung, Newsletter oder Intranet muss unter Datenschutzaspekten so manches bedacht werden.
Wie kann ich mit „Drückebergern“ bei Führungskräften umgehen?
Frage: Ich biete für Führungskräfte Schulungen zum Datenschutz an. Nachdem ich nun viele Führungskräfte geschult habe, fällt mir auf, dass es einige „Drückeberger“ gibt. Die sagen kurzfristig ihre Teilnahme wieder […]
Muss ich in Datenschutzhinweisen genannt werden?
Frage: Eine Kanzlei hat für die neue App unseres Unternehmens Datenschutzhinweise erstellt. Darin tauche auch ich als Datenschutzbeauftragter mit Namen und persönlicher E-Mail-Adresse auf. Nach meiner Rückfrage hieß es, dass […]
Erben können für Verstorbene keine Rechte geltend machen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt grundsätzlich nur für lebende natürliche Personen. Doch wie sieht die Sache aus, wenn Erben Rechte für einen verstorbenen Betroffenen geltend machen, etwa als Beschwerde bei der Aufsicht? Damit hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz beschäftigt (Urteil vom 28.11.2025, Az. 10 A 11059/23.OVG).

Arbeitshilfen

  • Informationsschreiben zum World Backup Day 2026
  • Review früherer Bewertungen des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzthemen bei der internen Unternehmenskommunikation