Datenschutz aktuell professional 17.11.2025

Nov II 2025

Top-Thema: Schnell noch Erfolge erzielen:
Das schaffen Sie noch in 2025

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Schnell noch Erfolge erzielen: Das schaffen Sie noch in 2025
Alle Jahre wieder stellen vielleicht auch Sie im November fest: „Mist, das Jahr ist schon so gut wie vorbei. Und ich habe noch nicht alles geschafft, was ich mir vorgenommen hatte.“ Gerade wenn Sie „Nebenbei-Datenschutzbeauftragter“ sind, kann die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben zu kurz kommen. Doch Sie haben noch etwas Zeit, um Ihrer Erfolgsbilanz etwas Glanz zu verleihen.
Einwilligungen: Machen Sie diesen Schnellcheck
Es gibt Datenschutzfragen, die kommen ständig vor. So z. B. Fragen rund um die Einwilligung als Rechtsgrundlage. Was nach einer einfachen und praktischen Lösung klingt, um das Verarbeiten personenbezogener Daten zu rechtfertigen, stellt sich bei genauerem Hinsehen oft doch nicht als die beste Wahl heraus.
Sensibilisieren Sie für Stolperfallen vor Weihnachten
Alle Jahre wieder – zunächst ist Weihnachten noch lange hin, doch ehe man sich versieht, steckt man mitten in der Vorweihnachtszeit. Und weil es hier vielleicht auch in Ihrem Unternehmen etwas hektischer zugeht, besteht das Risiko, dass man es mit manchen Regeln nicht so genau nimmt. Das kann sich gerade im Datenschutz rächen. Um dem vorzubeugen, sollten Sie jetzt sensibilisieren.
Sie sind Vorbild: So werden Sie dem gerecht
Wenn Sie sachlich auf Ihre Rolle und Funktion als Datenschutzbeauftragter schauen, stellen Sie schnell fest, dass Sie eine ganz besondere Aufgabe wahrnehmen. Doch das Besondere bringt auch viel Verantwortung mit sich. Sie müssen etwa Ihrer Rolle gerecht werden, z. B. auch als Vorbild.
Reichen Datenschutzhinweise auf der Webseite aus?
Frage: Unser Unternehmen möchte neue Zielgruppen als Kunden gewinnen. So z. B. ältere Menschen, die von unserem Unternehmen einen gedruckten Katalog erhalten und per Telefon oder Brief bestellen können. Hier […]
Reicht eine Teilnehmerliste als Verpflichtungsnachweis aus?
Frage: Bei uns wurden bisher die Beschäftigten schriftlich mit einer „Verpflichtungserklärung zum Datenschutz“ zur Einhaltung der Basics etwa aus Art. 5 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet. Nun haben wir umgestellt […]
LAG: Unzulässige Video-überwachung kostet 15.000 €
Geht es um die Absicherung des Betriebsgeländes oder das Vorbeugen bzw. Aufklären von Straftaten, halten viele Unternehmen den Einsatz von Videoüberwachung für das Mittel der Wahl. Dass hier die Missachtung des Persönlichkeitsrechts von Beschäftigten teuer werden kann und Schmerzensgeld zu zahlen ist, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 28.5.2025 (Az. 18 SLa 959/24).

Arbeitshilfen

  • Aktivitäten für eine bessere Jahresbilanz
  • 7-Punkte-Kurzcheck für Einwilligungen
  • Sensibilisierung per E-Mail in der Vorweihnachtszeit
  • Selbstcheck „Ich als Vorbild“