In vielen Unternehmen wird im kommenden Frühjahr ein neuer Betriebsrat gewählt, etwa weil die Amtszeit des aktuellen Betriebsrats endet. Und im Hinblick auf die Wahl der Interessenvertreter geht es nicht ohne personenbezogene Daten. Damit hier
nichts schiefgeht, sollten Sie sich als Datenschutzbeauftragter frühzeitig der Sache annehmen.
