Beherzigen Sie einige einfache Tipps
Klar ist: Eine gute Beziehung entsteht nicht von selbst. Gehen Sie die Sache geschickt an, indem Sie diese Tipps umsetzen:
Tipp Nr. 1: Starten Sie mit einem Gespräch
Warten Sie nicht, bis es zu einem Vorfall kommt oder Sie und der Betriebsrat in einer schwierigen Situation aufeinandertreffen. Unter Umständen steht dann die weitere Beziehung unter einem schlechten Stern. Besser ist, wenn Sie schnellstens die Initiative ergreifen. Versuchen Sie, einen persönlichen Kennenlerntermin zu arrangieren, und zwar mit dem ganzen Gremium. Geben Sie einem Termin vor Ort den Vorrang vor einem virtuellen Meeting. Sie bekommen so einen viel besseren Eindruck vom Betriebsrat und etwa der Situation vor Ort.
Tipp Nr. 2: Nehmen Sie den Betriebsrat ernst
Der Betriebsrat ist ein eigenständiges Gremium. Er ist unabhängig und in erster Linie Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Im Rahmen seiner Aufgaben hat er viele Gestaltungsmöglichkeiten. Begegnen Sie daher dem Betriebsrat mit Respekt und auf Augenhöhe. Auch wenn Sie der Profi im Datenschutz sind, sollten Sie das nie nach außen zeigen und schon gar nicht den Betriebsrat spüren lassen. Im Gegenteil: Zurückhaltung ist angeraten und oft hilfreich.
Tipp Nr. 3: Lassen Sie keine Zweifel an Ihrer Rolle
Vertrauensbildend kann sein, dass Sie frühzeitig deutlich machen, welche Rolle Sie spielen. Sie sind nicht der verlängerte Arm des Arbeitgebers. Sie sind unabhängiger Berater in Datenschutzfragen und kontrollieren die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen. Sie sind weisungsfrei und unabhängig in der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben.
Tipp Nr. 4: Füllen Sie die Begriffe Vertraulichkeit und Vertrauen mit Leben
Basis für eine gute Zusammenarbeit sind Vertrauen und absolute Vertraulichkeit. Was man Ihnen anvertraut, das bleibt bei Ihnen. Dazu sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet. Zudem sollten Sie dafür werben, dass man Ihnen Vertrauen schenken kann. Im Gegensatz zu vielen anderen Beschäftigten können Sie fachlich unabhängig agieren. Insofern brauchen Sie auch niemandem im Unternehmen Rechenschaft ablegen.
Tipp Nr. 5: Respektieren Sie die Autonomie des Betriebsrats
Zwar gehört der Betriebsrat zum Unternehmen. Allerdings ist er weitgehend autonom. Er kann sich selbst organisieren und sogar den Datenschutz für sich organisieren. Mischen Sie sich also nie in Entscheidungen des Betriebsrats ein. Sehen Sie etwas kritisch, führen Sie dazu eine Diskussion mit dem Betriebsrat. Das geht auch freundlich, sachlich und konstruktiv.
Tipp Nr. 6: Erst verstehen, dann bewerten
Beim Betriebsrat gibt es viele Verarbeitungen personenbezogener Daten. Manches mutet aus Ihrer Sicht seltsam oder falsch an. Doch heben Sie nicht gleich den Finger. Lassen Sie sich erklären, warum dieses oder jenes so ist. Bewerten Sie die Sache dann aus Ihrer Sicht und geben Sie Hinweise, was optimiert werden sollte.
Tipp Nr. 7: Beraten geht vor Kontrollieren
Vermeiden Sie, dass man Sie als Sheriff wahrnimmt. Zwar sollen Sie die Einhaltung des Datenschutzes kontrollieren, eben auch beim Betriebsrat. Allerdings macht hier der Ton die Musik. Auch Kontrollen können das Beraten im Fokus haben.
Tipp Nr. 8: Erleichtern Sie die Kontaktaufnahme
Wichtig ist, dass der Betriebsrat oder auch einzelne Mitglieder leicht mit Ihnen in Kontakt treten können. Erklären Sie, wo man Sie findet und wie man Sie auf direktem Weg erreichen kann. Dabei ist wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie gut und schnell erreichbar sind bzw. schnell reagieren können. E-Mails, die ewig unbeantwortet bleiben, sind der Killer für eine gute Zusammenarbeit.
Tipp Nr. 9: Halten Sie den Kontakt
Etablieren Sie nach Möglichkeit regelmäßige Austauschtermine. Zeigen Sie sich auch auf Betriebsversammlungen. Das ist einerseits Ihr gutes Recht als Arbeitnehmer. Andererseits zeigen Sie Interesse an relevanten Themen sowie an der Arbeit des Betriebsrats.
Tipp Nr. 10: Objektivität und Unabhängigkeit zählen
Lassen Sie sich nie vor den Karren spannen, weder den des Arbeitgebers noch den des Betriebsrats. Vermeiden Sie, dass man Sie irgendeinem Lager zurechnet. Sie sind in erster Linie den Betroffenen bzw. dem Datenschutz verpflichtet. Also sollten Sie die Dinge möglichst sachlich und objektiv betrachten.