Urteil aus dem Ausland
BGH: Verein muss E-Mail-Adressen herausgeben
Wenn es um das Bearbeiten von Personendaten geht, findet sich die Antwort für unsere europäischen Nachbarn nicht immer in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Häufig sind Gerichte gefragt, etwa der deutsche Bundesgerichtshof (BGH). Und der musste klären, ob ein Verein die EMail-Adressen der Mitglieder an ein Mitglied herausgeben muss (Urteil vom 10.12.2025, Az. II ZR
132/24).
Andreas Würtz
25.06.2026
·
3 Min Lesezeit
Der Sachverhalt
Das Mitglied (der spätere Kläger) eines Vereins war mit der Vereinsführung und dem Vorgehen der Vereinsspitze hinsichtlich des Verkaufs von Grundstücken nicht einverstanden, die dem Verein gehörten. Im Zuge einer Mitgliederversammlung wollte sich der Vereinsvorstand den Verkauf der besagten Grundstücke von den Vereinsmitgliedern absegnen lassen.
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