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Das sind Ihre Möglichkeiten, wenn Mitarbeiter aus der Reihe tanzen

Datenschutz ist nicht unbedingt ein Thema, das alle im Unternehmen gut finden. Manche Führungskraft sieht darin nur Bürokratie und einen Bremsklotz, der die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens hemmt. Doch auch bei Mitarbeitern kann es Verweigerer geben. Etwa, wenn es um die Teilnahme an Schulungen geht. Verweigerer sind ein Risiko, das Sie nicht einfach hinnehmen sollten.

Andreas Würtz

09.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Auch Schulungen sind wichtige Schutzmaßnahmen

Ihr Unternehmen ist in Sachen Datenschutz in der Pflicht. So sieht Art. 24 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, dass der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen muss, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß der DSGVO erfolgt.

Typische organisatorische Maßnahmen sind Regelungen, Anweisungen und eben das Vermitteln des nötigen Wissens. Letzteres klappt meist am besten, indem es Schulungen gibt. 

Und dabei ist klar: Es gibt keinen Vorrang von technischen gegenüber organisatorischen Maßnahmen. Organisatorische Maßnahmen können im Einzelfall sogar entscheidend sein, damit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nichts schiefgeht. 

Risiken nicht auf die leichte Schulter nehmen

Vielleicht tut mancher Schulungen im Datenschutz als „nicht so wirklich wichtig“ ab. Begegnen Sie jemandem mit dieser Ansicht, sollten Sie klarmachen:

Jeder unsachgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten bzw. jeder Verstoß gegen die DSGVO kann teuer werden. Da wäre nicht nur das Bußgeld, das in die Millionen gehen kann.

Auch Imageschäden, Vertrauensverlust bei Kunden oder Umsatzrückgänge können die Folge sein. Dem allen kann auch mit Schulungen und dem Vermitteln des nötigen Know-hows entgegengesteuert werden. 

„Durchrutscher“ sind nicht akzeptabel

Haben Sie immer ein Auge darauf, ob wirklich allen Mitarbeitern das nötige Know-how im Datenschutz vermittelt wurde.

Dazu ist meist erforderlich, dass Sie etwa eine Übersicht führen, wer wann zu welchen Themen sensibilisiert wurde bzw. wer an welcher Schulung teilgenommen hat.

Stellen Sie fest, dass manche Personen irgendwie immer durchs Raster fallen, sollten Sie hier schnellstens aktiv werden. Schließlich gilt auch im Datenschutz:

Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Viele Schutzmaßnahmen bringen nichts, wenn auch nur eine Person falsch handelt. 

Wenn Mitarbeiter nicht mitziehen: Das sind Ihre Optionen 

Was Sie typischerweise in Erwägung ziehen können, finden Sie in der folgenden Checkliste. Überlegen Sie jedoch stets, welche Maßnahme im konkreten Fall passend und angemessen ist.

Versuchen Sie zunächst, den Mitarbeiter zu überzeugen. Klappt das nicht, können Sie schwerere Geschütze auffahren und beispielsweise den Vorgesetzten oder die Unternehmensleitung einbinden. 

Arbeitshilfen

  • Reaktionsmöglichkeiten auf Datenschutzverweigerer

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Andreas Würtz ist Rechtsanwalt und widmet sich in erster Linie Fragen aus dem Datenschutz- und Arbeitsrecht. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor und Krisenkommunikationsmanager. Seit 2005 […]