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Das VVT: mehr als eine Pflicht – und trotzdem oft unterschätzt

Das VVT gehört zu den grundlegenden Anforderungen der DSGVO – wird in der Praxis jedoch häufig vernachlässigt. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen gehen oft davon aus, dass sie kein solches Verzeichnis führen müssen. Tatsächlich zeigt sich jedoch schnell: In den meisten Fällen besteht sehr wohl eine Pflicht – und es kann teuer werden, hier nachlässig zu sein.

Anna Mauch

15.04.2026 · 4 Min Lesezeit

Mehr als Formalie: Das leistet ein VVT

Der Begriff der Verarbeitungstätigkeit ist in der DSGVO nicht ausdrücklich definiert. In der Praxis kommt es deshalb häufig zu Unsicherheiten. Entscheidend ist, dass es nicht um einzelne Verarbeitungsschritte wie das Speichern oder Übermitteln von Daten geht. Vielmehr fassen Sie unter einer Verarbeitungstätigkeit mehrere zusammenhängende Verarbeitungsvorgänge zusammen, die einem einheitlichen Zweck dienen. Maßgeblich ist dabei eine sinnvolle Abgrenzung: Zu grob zusammengefasste Tätigkeiten verlieren an Aussagekraft, während eine zu feine Aufgliederung das Verzeichnis unnötig komplex macht.

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