Mehr als Formalie: Das leistet ein VVT
Der Begriff der Verarbeitungstätigkeit ist in der DSGVO nicht ausdrücklich definiert. In der Praxis kommt es deshalb häufig zu Unsicherheiten. Entscheidend ist, dass es nicht um einzelne Verarbeitungsschritte wie das Speichern oder Übermitteln von Daten geht. Vielmehr fassen Sie unter einer Verarbeitungstätigkeit mehrere zusammenhängende Verarbeitungsvorgänge zusammen, die einem einheitlichen Zweck dienen. Maßgeblich ist dabei eine sinnvolle Abgrenzung: Zu grob zusammengefasste Tätigkeiten verlieren an Aussagekraft, während eine zu feine Aufgliederung das Verzeichnis unnötig komplex macht.
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