Auf die Sensibilität kommt es an
Art. 15 DSGVO klingt für die meisten Beteiligten zunächst nach einer eher leichten Übung. Schließlich muss ja nur etwas Auskunft gegeben werden.
Doch da täuscht man sich gewaltig. Es gibt bei allen Betroffenenrechten Stolperfallen, gerade auch beim Auskunftsrecht.
Daher ist wichtig: Sie sollten die zuständigen Kollegen für die typischen Stolperfallen sensibilisieren. Denn wer weiß, worauf es ankommt, kann die entsprechenden Fehler vermeiden.
Für mehr Sensibilität müssen Sie nicht immer eine Schulung anbieten. Wie wäre es mit einer informativen E-Mail?