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Recht auf Auskunft: Machen Sie auf diese Stolperfallen aufmerksam

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Betroffenen gegenüber Verantwortlichen zahlreiche Rechte ein. Mitunter am häufigsten dürfte von Betroffenen das Recht auf Auskunft geltend gemacht werden. Dass hier umfassend Auskunft gegeben werden muss, wissen wahrscheinlich auch die zuständigen Kollegen. Doch kennen diese auch die Stolperfallen?

Andreas Würtz

15.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Auf die Sensibilität kommt es an

Art. 15 DSGVO klingt für die meisten Beteiligten zunächst nach einer eher leichten Übung. Schließlich muss ja nur etwas Auskunft gegeben werden.

Doch da täuscht man sich gewaltig. Es gibt bei allen Betroffenenrechten Stolperfallen, gerade auch beim Auskunftsrecht.

Daher ist wichtig: Sie sollten die zuständigen Kollegen für die typischen Stolperfallen sensibilisieren. Denn wer weiß, worauf es ankommt, kann die entsprechenden Fehler vermeiden.

Für mehr Sensibilität müssen Sie nicht immer eine Schulung anbieten. Wie wäre es mit einer informativen E-Mail? 

Arbeitshilfen

  • Information zu Stolperfallen beim Auskunftsrecht

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Rechtsanwalt | DatenschutzexperteZertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor, Krisenkommunikationsmanager, Chefredakteur des Fachratgebers „Datenschutz aktuell“ Andreas Würtz begleitet seit vielen Jahren Unternehmen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher […]

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