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Werbung für mehr Umsatz im 4. Quartal: Schauen Sie hier genauer hin

In vielen Wirtschaftszweigen laufen die Geschäfte 2025 allenfalls mittelprächtig. Kein Wunder also, dass man sich ins Zeug legen will, um in Sachen Umsatz im letzten Quartal noch etwas Boden gutzumachen. Und vielleicht denkt man in Ihrem Unternehmen auch über so manche umsatzsteigernde Maßnahme nach. Vieles ist hier datenschutzrelevant und damit ein Thema für Sie.

Andreas Würtz

09.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Setzen Sie auf die Verarbeitungsgrundsätze

Wann auch immer personenbezogene Daten eine Rolle spielen, ist die Sache an und für sich klar: Es müssen bei der betreffenden Verarbeitung die Grundsätze aus Art. 5 Abs. 1 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Das bedeutet, Ihr Unternehmen muss die folgenden Basics beachten: 

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz 
  • Zweckbindung und Datenminimierung 
  • Richtigkeit 
  • Speicherbegrenzung 
  • Integrität und Vertraulichkeit 

Das UWG ist häufig die entscheidende Hürde

Werbung ist oft das Mittel der Wahl, um Umsätze zu steigern. Doch wenn Werbung im Spiel ist, muss Ihr Unternehmen nicht nur ein Auge auf die DSGVO haben. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt in Sachen Werbung wichtige Rahmenbedingungen. So kann manche Werbung nicht machbar sein, weil etwa § 7 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorschreibt. 

Hier können Sie fündig werden 

Sie wollen bei typischen Werbeaktivitäten einmal stichprobenartig prüfen? Kein Problem. Hier können Sie ansetzen. 

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Andreas Würtz ist Rechtsanwalt und widmet sich in erster Linie Fragen aus dem Datenschutz- und Arbeitsrecht. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor und Krisenkommunikationsmanager. Seit 2005 […]

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