Setzen Sie auf die Verarbeitungsgrundsätze
Wann auch immer personenbezogene Daten eine Rolle spielen, ist die Sache an und für sich klar: Es müssen bei der betreffenden Verarbeitung die Grundsätze aus Art. 5 Abs. 1 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Das bedeutet, Ihr Unternehmen muss die folgenden Basics beachten:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung und Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
Das UWG ist häufig die entscheidende Hürde
Werbung ist oft das Mittel der Wahl, um Umsätze zu steigern. Doch wenn Werbung im Spiel ist, muss Ihr Unternehmen nicht nur ein Auge auf die DSGVO haben. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt in Sachen Werbung wichtige Rahmenbedingungen. So kann manche Werbung nicht machbar sein, weil etwa § 7 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorschreibt.
Hier können Sie fündig werden
Sie wollen bei typischen Werbeaktivitäten einmal stichprobenartig prüfen? Kein Problem. Hier können Sie ansetzen.