Enthalten in Datenschutz aktuell professional
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO sind ein zentrales Instrument, um Transparenz zu schaffen und Betroffenenrechte durchzusetzen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Nicht jedes Auskunftsersuchen dient ausschließlich diesem Zweck. Manche Anfragen wirken gezielt eingesetzt – etwa um Schadensersatzansprüche vorzubereiten oder Druck aufzubauen. Für Sie als Datenschutzbeauftragten stellt sich damit eine entscheidende Frage: Wann ist ein Auskunftsersuchen noch zulässig – und wann wird es problematisch? Genau mit dieser Abgrenzung hat sich der EuGH befasst. Das Ergebnis: neue Maßstäbe, die Sie in der Praxis kennen sollten.
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