Größere Datenpannen sind oft mit höheren Risiken für die Betroffenen verbunden. Die Folge: Die Panne muss nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Doch manchmal bleiben die Risiken gering, sodass keine Meldung erforderlich ist. Und dennoch: Auch bei kleineren Patzern kann es sich lohnen, wenn Sie als „Pannenhelfer“ aktiv werden.