Datenschutz aktuell - Schweiz 28.04.2026

Mai I 2026

Datenschutzberater: Sind Ihre älteren Einschätzungen noch aktuell?

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5 Praxistipps für die Altgeräteverwertung
Früher oder später ist es in jedem Unternehmen so weit: Bisherige Arbeitsmittel wie Computer, Notebooks oder Smartphones werden ausrangiert und durch modernere Geräte ersetzt. Grund dafür können neben dem technischen Fortschritt auch steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten sein. Doch bei der Sache darf nicht gelten: aus den Augen, aus dem Sinn. Denn der Datenschutz ist hier wichtig.
Gut aufgestellt im Datenschutz? Machen Sie den Check
Datenschutz ist kein Selbstzweck. Vielmehr schützt Ihr Unternehmen damit nicht nur Daten um des Schutzes willen. Es geht Ihrem Unternehmen in erster Linie darum, Gefahren und Risiken zu minimieren, um etwa Datenschutzverstösse zu vermeiden und keinen Ärger zu riskieren. Damit das so ist und bleibt, muss Ihr Unternehmen gut im Datenschutz aufgestellt sein. Machen Sie den Check!
Sind Ihre älteren Einschätzungen noch aktuell?
Die Zeit bleibt nicht stehen. Was vielleicht vor einigen Jahren noch „State of the Art“ war, ist heute ein alter Hut. Das gilt auch für das Bearbeiten von Personendaten und die damit im Zusammenhang stehende Technik. Ist auch Ihre Bewertung einer Bearbeitung schon in die Jahre gekommen, sollten Sie diese einmal auf den Prüfstand stellen.
Geben Sie der internen Kommunikation einen Überblick
Gerade in grösseren Unternehmen gibt es ganze Abteilungen, die sich um die interne Unternehmenskommunikation kümmern. Doch offen und transparent kommunizieren zu wollen bedeutet nicht, dass einfach alles erlaubt ist. Auch bei Mitarbeiterzeitung, Newsletter oder Intranet muss unter Datenschutzaspekten so manches bedacht werden.
VG Berlin: keine gemeinsame Verantwortung bei Lettershop
In Sachen Briefwerbung setzen Unternehmen oft auf das Lettershop-Verfahren. Dabei wird etwa eine Agentur beauftragt, die vom Auftraggeber vorbereitete Werbung an die nur der Agentur bekannten Adressen der Zielgruppe zu schicken. Was datenschutzrechtlich „sauber“ klingt, kann dennoch zu Ärger führen, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 14.10.2025 (Az. 1 K 74/24) zeigt.

Arbeitshilfen

  • Checkliste. Bewertung des Datenschutzes im Unternehmen
  • Checkliste: Review früherer Bewertungen des Datenschutzberaters
  • Checkliste: Datenschutz bei der interner Unternehmenskommunikation