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Grundsätze der Verarbeitung: Erklären Sie die Datenschutz-Basics 

Zwar ist es bis zu den eigentlichen Betriebsratswahlen im März 2026 noch einige Zeit hin. Und doch laufen vielleicht schon in Ihrem Unternehmen im jeweiligen Betrieb die ersten Vorbereitungen. Weil bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen garantiert auch personenbezogene Daten im Spiel sind, ist umso wichtiger: Die zuständigen Kollegen brauchen Basiswissen im Datenschutz.

Andreas Würtz

29.09.2025 · 1 Min Lesezeit


Vermitteln Sie die Grundsätze 

Unter Umständen müssen Sie zunächst Grundlagenarbeit leisten, sprich bei Adam und Eva anfangen. So müssen Sie ggf. erklären, was personenbezogene Daten sind. Nicht jedem ist nämlich klar, dass auch eine Unterschrift ein personenbezogenes Datum ist.

Daneben ist natürlich wichtig, dass Sie Grundlegendes im Datenschutz ansprechen. Am besten Sie thematisieren die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die gelten nämlich immer, eben auch für Verarbeitungen des Betriebsrats oder Wahlvorstands. 

Arbeitshilfen

  • Information zu den Datenschutzgrundsätzen

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Rechtsanwalt | DatenschutzexperteZertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor, Krisenkommunikationsmanager, Chefredakteur des Fachratgebers „Datenschutz aktuell“ Andreas Würtz begleitet seit vielen Jahren Unternehmen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher […]

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