Vermitteln Sie die Grundsätze
Unter Umständen müssen Sie zunächst Grundlagenarbeit leisten, sprich bei Adam und Eva anfangen. So müssen Sie ggf. erklären, was personenbezogene Daten sind. Nicht jedem ist nämlich klar, dass auch eine Unterschrift ein personenbezogenes Datum ist.
Daneben ist natürlich wichtig, dass Sie Grundlegendes im Datenschutz ansprechen. Am besten Sie thematisieren die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die gelten nämlich immer, eben auch für Verarbeitungen des Betriebsrats oder Wahlvorstands.