Datenschutz aktuell professional 15.05.2026

Themenheft: DSFA bei KI

Top-Thema: DSFA bei KI-Systemen: Wann Sie
tätig werden müssen

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DSFA bei KI-Systemen: Wann Sie tätig werden müssen
Der Einsatz von KI-Systemen gehört in vielen Unternehmen längst zum Alltag. Damit stellt sich auch immer häufiger die Frage: Ist hier eine DSFA erforderlich? Gerade bei KI-Systemen ist das nicht immer auf den ersten Blick klar. Denn oft gehen mit ihrem Einsatz besondere Risiken einher, die Sie sorgfältig prüfen müssen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wann eine DSFA erforderlich ist und welche Kriterien in der Praxis entscheidend sind.
DSFA richtig durchführen: So gehen Sie strukturiert vor
Nach der ersten Einordnung stellt sich in der Praxis schnell die nächste Frage: Wie führen Sie die DSFA strukturiert und prüfungssicher durch? Gerade bei KI-Anwendungen zeigt sich, dass die praktische Umsetzung oft anspruchsvoller ist als die gesetzlichen Vorgaben.
KI-Risiken richtig bewerten: Darauf müssen Sie achten
Für Sie als Datenschutzbeauftragten steht bei der DSFA die systematische Bewertung von Risiken im Mittelpunkt. Beim Einsatz von KI-Systemen zeigt sich jedoch schnell, dass sich diese Bewertung nicht ohne Weiteres auf klassische Verarbeitungssituationen übertragen lässt. KI-Systeme sind häufig komplex, dynamisch und in ihrer Funktionsweise nur eingeschränkt nachvollziehbar. Dadurch entstehen neue Risikokonstellationen, die bei der Durchführung einer DSFA besonders berücksichtigt werden müssen.
So vermeiden Sie typische Fehler bei der DSFA
In der Praxis zählt vor allem die Umsetzung. Gerade bei KI-Systemen entstehen Fehler selten bei der rechtlichen Einordnung, sondern durch unklare Prozesse, fehlende Abstimmung und eine unzureichende Risikobewertung. Umso wichtiger ist es für Sie als Datenschutzbeauftragten, typische Stolperfallen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu vermeiden. Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, wo in der Praxis besonders häufig Probleme entstehen – und wie Sie diesen begegnen können.
Neue Vorgaben: So wirkt sich die KI-VO auf Ihre DSFA aus
Mit der KI-VO (EU AI Act) entsteht ein eigenständiger Rechtsrahmen für KI der die DSGVO ergänzt und den Fokus stärker auf Grundrechtsrisiken legt. Die KI-VO gilt schrittweise; zentrale Pflichten greifen ab dem 2.8.2026. Für Sie bedeutet das: Die Anforderungen an den KI-Einsatz steigen – auch im Rahmen der DSFA. Zugleich zeigt die Diskussion um den „Digitalen Omnibus“, dass die Verzahnung der Digitalregeln weiter zunimmt. Die DSFA wird damit immer wichtiger, um diese Anforderungen gebündelt zu bewerten.

Arbeitshilfen

  • DSFA-pflichtige KI-Systeme erkennen
  • Besonderheiten der Risikobewertung bei KI-Systemen
  • Typische Fehler bei der DSFA