Datenschutz aktuell professional 16.03.2026

Apr I 2026

Top-Thema: So können Sie Standardfälle
leichter erledigen

Download PDF
12345 oder QWERTZ: Machen Sie Schrottpasswörtern den Garaus
Auch wenn der technische Fortschritt schon so manches überflüssig gemacht hat. Sie gibt es noch immer: Passwörter. Und die sind oftmals die erste Hürde, die Kriminelle überwinden müssen, um an schützenswerte Daten heranzukommen. Umso wichtiger ist also, dass die Beschäftigten Ihres Unternehmens es den Kriminellen so schwer wie möglich machen.
Beschwerden managen: Nutzen Sie diesen Erfassungsbogen
Vielleicht hatte Ihr Unternehmen noch nie das Thema, aber vielleicht sind sie schon ein Standardthema. Die Rede ist von Beschwerden von Betroffenen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Wegschauen oder die Sache aussitzen sind keine Optionen. Vielmehr ist zügiges und professionelles Handeln angesagt.
So können Sie Standardfälle leichter erledigen
Vielleicht kennen Sie das: Irgendwie landen immer wieder die gleichen Fälle und gleichen Fragen auf Ihrem Schreibtisch. Dass Ablage P, sprich Papierkorb, nicht infrage kommt, wissen Sie als Datenschutzbeauftragter nur zu gut. Und dennoch können Sie sich bei Standardfällen das Leben viel leichter machen.
Bereiten Sie die Kollegen auf einen Besuch der Aufsicht vor
Wenn es im Datenschutz in Ihrem Unternehmen gerade nicht so rundläuft oder Ihr Unternehmen in die Schlagzeilen geraten ist, kann eines passieren: Mitarbeiter der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde stehen vor der Tür. Und die sind nicht für ein Kaffeekränzchen gekommen. Die wollen Ihrem Unternehmen auf den Zahn fühlen.
Kann ich im Nebenjob Datenschutzbeauftragter sein?
Frage: Ich bin angestellter Datenschutzbeauftragter. In der Freizeit bin ich in einem Verein aktiv. Dieser hat mich nun gefragt, ob ich nicht für den Verein die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen […]
Verfahrensverzeichnis für jedermann: Brauchen wir das noch?
Frage: Kürzlich haben wir unser Onlineangebot geprüft. Dabei wurden auch einige „Leichen“ entdeckt. Auf einer schon in die Jahre gekommenen Webseite gab es nicht nur Datenschutzhinweise. Darin war auch ein […]
EuGH: Onlinemarktplatz ist für Fakeanzeigen verantwortlicht
Wenn es um die Verantwortung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht, ist vieles nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick erscheint. So hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Verantwortung eines Kleinanzeigenportals beschäftigt, bei dem eine rufschädigende Anzeige veröffentlicht wurde (Urteil vom 2.12.2025, Rs. C-492/23).

Arbeitshilfen

  • E-Mail zum Thema „Sichere Passwörter“
  • Formblatt Beschwerdemanagement
  • Standardfälle leichter erledigen