Datenschutz aktuell professional 30.03.2026

Apr II 2026

Top-Thema: Mitarbeiter als Aushängeschild:
Machen Sie diesen Schnellcheck

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Löschen ist wichtig: So nutzen Sie die neue EDSA-Studie
Als Datenschutzprofi wissen Sie: Personenbezogene Daten dürfen nicht für immer und ewig verarbeitet werden. Früher oder später kommt der Zeitpunkt, an dem sie gelöscht werden müssen. Doch in manchen Unternehmen wird das Löschen personenbezogener Daten eher stiefmütterlich behandelt. Arbeiten Sie daran, dass sich das ändert, und zwar mit europäischer Unterstützung.
Mitarbeiter als Aushängeschild: Machen Sie diesen Schnellcheck
Gute Mitarbeiter sind wichtiges Kapital für jedes Unternehmen. Und manchmal dienen sie auch als Aushängeschild, um das Geschäft anzukurbeln. Doch als Profi wissen Sie: Mit Daten, Bildern oder Videos ist es so eine Sache. Gerade unter Datenschutzaspekten heißt es hier: genau hinschauen.
Anweisungen prüfen: Das sind Ihre Checkpunkte
Bestimmt gibt es die eine oder andere auch in Ihrem Unternehmen: Anweisungen zum Datenschutz oder solche, bei denen Datenschutz eine wichtige Rolle spielt. Doch wahrscheinlich stammt nicht alles aus Ihrer Feder. Und ob eine Regelung oder Anweisung genau das bewirkt, was mit ihr erreicht werden soll, ist vielleicht fraglich. Schauen Sie also etwas genauer hin.
Bringen Sie den Datenschutz in den Abteilungen vorwärts
Vielleicht haben Sie auch ab und an den Eindruck, dass Sie eher Einzelkämpfer im Datenschutz sind, aber ohne Sie die Bedeutung des Datenschutzes noch geringer wäre. Doch vielleicht passiert auch Folgendes: Einige Abteilungsleiter kommen auf Sie zu und bitten um Tipps, wie sie den Datenschutz in ihren Bereichen fördern können. Die Chance sollten Sie nicht vorüberziehen lassen.
Was rate ich zum Thema „Unzulässige Fragen an Bewerber“?
Frage: Die Personalabteilung will einige Referenten und die Führungskräfte zum Thema „Zulässige Fragen bei Bewerbungsgesprächen“ schulen. Es soll zukünftig vermieden werden, dass unzulässige Fragen an Bewerber gestellt werden. Dazu hat […]
Wie gehen wir mit Betroffenen­anfragen per Telefon um?
Frage: Bei uns gab es kürzlich einen Fall, dass jemand sein Recht auf Auskunft am Telefon geltend machen wollte. Unsere Mitarbeiterin bat um Zusendung einer E-Mail, was die Betroffene dann […]
BGH: Verein muss E-Mail-Adressen herausgeben
Wenn es um das Verarbeiten personenbezogener Daten geht, findet man die Antwort dazu, was richtig oder falsch ist, oft nicht in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Häufig sind Gerichte gefragt, etwa der Bundesgerichtshof (BGH). Und der musste klären, ob ein Verein die E-Mail-Adressen der Mitglieder an ein Mitglied herausgeben muss (Urteil vom 10.12.2025, Az. II ZR 132/24).

Arbeitshilfen

  • Mitarbeiter als Aushängeschild auf Webseiten
  • Prüfung von Regelungen und Anweisungen
  • Datenschutz in einer Abteilung voranbringen